• Bannerbild MR SH

Düngeberatung für Betriebe mit Flächen in der N-Kulisse

Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten und diesen alle drei Jahre erneuern.

Angesprochen für den Schulungstermin sind exklusiv alle betroffenen Betriebe. Auch Betriebe, die 2022 beispielsweise erstmalig Flächen in der N-Kulisse hinzubekommen haben oder Betriebsleiter, die 2022 einen Betrieb übernommen haben, müssen in diesem Jahr an einer Düngeberatung teilnehmen. Die Landwirtschaftskammer bietet dazu in diesem Herbst folgenden Seminartermin an:

07. Dezember Webseminar über Zoom: Die Düngeberatung findet von statt 9:00 bis 13:15 Uhr.

Für die Teilnahme ist ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang und Hörmöglichkeit erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über den Agrarterminkalender der Landwirtschaftskammer unter https://www.lksh.de/aktuelles/agrarterminkalender/.

Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 35 €. Bei Fragen ist Ansprechpartner: Peter Lausen, Tel. 04331 9453-341, plausen@lksh.de

Diese verpflichtende Beratung wurde vom Land der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein übertragen. Die Teilnahme an der Düngeberatung wird anschließend bescheinigt und ist der zuständigen Behörde (LLUR) auf Verlangen nachzuweisen. Die Nichtnachweisung einer Bescheinigung ist ab diesem Jahr Cross-Compliance- und im Sinne des Ordnungsrechtes relevant und führt zu einem Verstoß.

Zurück