Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten und diesen alle drei Jahre erneuern.
Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten und diesen alle drei Jahre erneuern
Ob in materieller Form oder mit Herz und Engagement vor Ort – nach der Flut greifen bundesweit Landwirte ihren Hochwasseropfern unter die Arme. Dabei sind die finanziellen Folgen des Hochwassers gerade für viele betroffene Landwirte der Region noch gar nicht abschätzbar. Die Maschinenringe unterstützen die Landwirte in den Katastrophenregionen und appellieren an die Spendenbereitschaft ihrer Mitglieder und der Agrarbranche.